Abrechnung/Kosten
Privat Versicherte (PKV)
Ich rechne grundsätzlich nach GOÄ ab (Gebührenordnung der Ärzte). Es gibt Kosten, die die privaten Krankenkassen nicht übernehmen. Diese müssen dann von Ihnen selbst bezahlt werden.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Eine Abrechnung der anfallenden Kosten über gesetzliche Kassen ist leider nicht möglich. Gesetzlich Versicherte erhalten eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die sie privat zahlen müssen (Selbstzahler).
- Private Zusatzversicherer übernehmen die Leistungen zum Teil. Hierfür müssten Sie sich aber vorab bei der Zusatzversicherung informieren, ob die Kosten auch ohne die Facharztbezeichnung „Arzt für Naturheilverfahren“ übernommen werden.
- Alle anfallenden Telefonate oder Mails, die eine Einsicht in Ihre Patientenakte erfordern, werden ebenfalls abgerechnet, sind also kostenpflichtig.
Terminabsage
Ein Termin muss mind. 24 Std. vorher abgesagt werden. Termine am Montag bis spätestens Freitag 12:00 Uhr. Geschieht dies nicht, wird der Termin mit 100 € in Rechnung gestellt.